Das Beratungsgespräch folgt den Prozessschritten:
Eingegliedert ist alles im Rahmen einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung.
Das Analyseergebnis ist das Produkt von Kundenbedarf und Datenaufnahme (Ist-Situation). Folgende Anforderungen im Sinne konkreter Pflichten sind für die Vorschlagserläuterung im Rahmen der Rechtssprechung hinzugekommen:
- Aufklärungs- und Beratungspflichten
- Belehrungspflichten
- Hinweispflichten
- usw., usw., usw. ...
Auf der Basis dieser Prozessschritte und der zweistufigen Vorgehensweise kann dann das Ergebnis sicher dokumentiert werden.
Dies alles braucht neben der Praxis vor allem regelmäßiges Training, denn "nach dem Spiel ist vor dem Spiel".